KMU-LEITFADEN

BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen

Alles auf einen Blick — gültig bis 31.12.2026 · ESF-Plus kofinanziert · Stand: Juni 2025

⚠️Beratung darf erst nach der BAFA-Inaussichtstellung beginnen — rückwirkende Förderung ausgeschlossen.
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Was ist das Programm?

Das Bundesprogramm wird vom BMWK aufgelegt und vom BAFA umgesetzt. Ziel: Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch externe Beratung stärken. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.

⚠️ Wichtig: Die Beratung darf erst beginnen, nachdem die Inaussichtstellung (Zusage) des BAFA vorliegt. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Auch der Abschluss eines Beratungsvertrags gilt bereits als Beratungsbeginn!

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Wer ist antragsberechtigt?

KMU, Freiberufler und Existenzgründer mit Sitz in Deutschland.

KMU-Definition (EU-Schwellenwerte):

KategorieMitarbeitendeJahresumsatz
Kleinstunternehmen< 10≤ 2 Mio. €
Kleines Unternehmen< 50≤ 10 Mio. €
Mittleres Unternehmen< 250≤ 50 Mio. €

Jungunternehmen (< 1 Jahr): Vor der Antragstellung muss ein Informationsgespräch bei einer anerkannten Regionalpartnerstelle (IHK, HWK) geführt werden. Zwischen Gespräch und Antragstellung: max. 3 Monate.

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Was wird gefördert?

Alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung — individuell auf das Unternehmen zugeschnitten. Standardisierte Workshops sind nicht förderfähig.

StrategieDigitalisierungMarketing/VertriebFinanzplanungPersonalProzessoptimierungNachfolgeInternationalisierungNachhaltigkeit/ESG
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Höhe der Förderung

RegionZuschussMax. Betrag
Neue Bundesländer, Region Lüneburg, Region Trier80 %2.800 €
Alte Bundesländer (inkl. Berlin, Leipzig)50 %1.750 €
  • • Basis: max. 3.500 € förderfähige Beratungskosten (netto)
  • • Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller (z. B. Kleinunternehmer) können seit 15.11.2025 den Bruttobetrag ansetzen
  • • Maximal 5 Förderungen innerhalb der Laufzeit, max. 2 pro Jahr
  • • Gewährt als De-minimis-Beihilfe (Grenze: 300.000 € über 3 Jahre)
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Ablauf — Schritt für Schritt

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BAFA-zugelassenen Berater auswählen

Berater muss beim BAFA registriert sein und > 50 % Umsatz aus Unternehmensberatung erzielen. Vorher beim Berater nachfragen!

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Informationsgespräch (nur Jungunternehmen < 1 Jahr)

Erst Regionalpartner kontaktieren, Bestätigung aufbewahren.

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Antrag online einreichen — vor Beratungsbeginn!

Über das BAFA-Antragsportal. Noch keinen Vertrag unterschreiben!

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Inaussichtstellung abwarten

Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 3 Werktagen. Erst danach starten.

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Beratung durchführen

Individuell, maßgeschneidert — kein Standardworkshop.

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Verwendungsnachweis einreichen (Frist: 6 Monate!)

Alle Unterlagen spätestens 6 Monate nach Inaussichtstellung hochladen. BAFA prüft und zahlt aus.

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Unterlagen-Checkliste

Für die Antragstellung

  • Antragsformular (online, BAFA-Portal)
  • EU-KMU- und De-minimis-Erklärung (unterschrieben)
  • Erklärung zur Charta der Grundrechte der EU (unterschrieben)
  • Bestätigungsschreiben Regionalpartner (nur Jungunternehmen)

Für den Verwendungsnachweis

  • Verwendungsnachweisformular (unterschrieben)
  • EU-KMU- und De-minimis-Erklärung (nochmals)
  • Erklärung zur Charta der Grundrechte (nochmals)
  • Beratungsbericht (von Berater + Antragsteller unterschrieben, inkl. ESF-Fragebogen)
  • Rechnung des Beraters
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug o. Ä.)
  • Monitoring-Fragebogen (BAFA-Formular)
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Typische Fehler

❌ Fehler✅ Richtig
Beratung vor Inaussichtstellung gestartetImmer auf BAFA-Bestätigung warten — Vertrag unterschreiben = Beratungsbeginn!
Berater nicht BAFA-registriertVorher beim Berater bestätigen lassen
Verwendungsnachweis zu spät6-Monats-Frist im Kalender markieren
Steuernummer statt USt-IdNr. angegebenNur USt-IdNr. (falls vorhanden), nie die Steuernummer
Jungunternehmen ohne InformationsgesprächErst Regionalpartner, dann Antrag
Standardworkshop statt individueller BeratungMuss individuell auf das Unternehmen zugeschnitten sein
De-minimis-Grenze übersehenBestehende Beihilfen der letzten 3 Jahre prüfen (Grenze: 300.000 €)
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Kontakt BAFA

🌐 www.bafa.de/unternehmensberatung

✉️ unternehmensberatung@bafa.bund.de

📞 Mo–Fr, 10:00–14:00 Uhr

🏛️ Regionalpartner: IHK, HWK (Liste über BAFA-Website)

Dieser Leitfaden dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Stand: Juni 2025.

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