Was ist das Programm?
Das Bundesprogramm wird vom BMWK aufgelegt und vom BAFA umgesetzt. Ziel: Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch externe Beratung stärken. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.
⚠️ Wichtig: Die Beratung darf erst beginnen, nachdem die Inaussichtstellung (Zusage) des BAFA vorliegt. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Auch der Abschluss eines Beratungsvertrags gilt bereits als Beratungsbeginn!
Wer ist antragsberechtigt?
KMU, Freiberufler und Existenzgründer mit Sitz in Deutschland.
KMU-Definition (EU-Schwellenwerte):
| Kategorie | Mitarbeitende | Jahresumsatz |
|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. € |
| Kleines Unternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. € |
| Mittleres Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. € |
Jungunternehmen (< 1 Jahr): Vor der Antragstellung muss ein Informationsgespräch bei einer anerkannten Regionalpartnerstelle (IHK, HWK) geführt werden. Zwischen Gespräch und Antragstellung: max. 3 Monate.
Was wird gefördert?
Alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung — individuell auf das Unternehmen zugeschnitten. Standardisierte Workshops sind nicht förderfähig.
Höhe der Förderung
| Region | Zuschuss | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Neue Bundesländer, Region Lüneburg, Region Trier | 80 % | 2.800 € |
| Alte Bundesländer (inkl. Berlin, Leipzig) | 50 % | 1.750 € |
- • Basis: max. 3.500 € förderfähige Beratungskosten (netto)
- • Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller (z. B. Kleinunternehmer) können seit 15.11.2025 den Bruttobetrag ansetzen
- • Maximal 5 Förderungen innerhalb der Laufzeit, max. 2 pro Jahr
- • Gewährt als De-minimis-Beihilfe (Grenze: 300.000 € über 3 Jahre)
Ablauf — Schritt für Schritt
BAFA-zugelassenen Berater auswählen
Berater muss beim BAFA registriert sein und > 50 % Umsatz aus Unternehmensberatung erzielen. Vorher beim Berater nachfragen!
Informationsgespräch (nur Jungunternehmen < 1 Jahr)
Erst Regionalpartner kontaktieren, Bestätigung aufbewahren.
Antrag online einreichen — vor Beratungsbeginn!
Über das BAFA-Antragsportal. Noch keinen Vertrag unterschreiben!
Inaussichtstellung abwarten
Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 3 Werktagen. Erst danach starten.
Beratung durchführen
Individuell, maßgeschneidert — kein Standardworkshop.
Verwendungsnachweis einreichen (Frist: 6 Monate!)
Alle Unterlagen spätestens 6 Monate nach Inaussichtstellung hochladen. BAFA prüft und zahlt aus.
Unterlagen-Checkliste
Für die Antragstellung
- ☐Antragsformular (online, BAFA-Portal)
- ☐EU-KMU- und De-minimis-Erklärung (unterschrieben)
- ☐Erklärung zur Charta der Grundrechte der EU (unterschrieben)
- ☐Bestätigungsschreiben Regionalpartner (nur Jungunternehmen)
Für den Verwendungsnachweis
- ☐Verwendungsnachweisformular (unterschrieben)
- ☐EU-KMU- und De-minimis-Erklärung (nochmals)
- ☐Erklärung zur Charta der Grundrechte (nochmals)
- ☐Beratungsbericht (von Berater + Antragsteller unterschrieben, inkl. ESF-Fragebogen)
- ☐Rechnung des Beraters
- ☐Zahlungsnachweis (Kontoauszug o. Ä.)
- ☐Monitoring-Fragebogen (BAFA-Formular)
Typische Fehler
| ❌ Fehler | ✅ Richtig |
|---|---|
| Beratung vor Inaussichtstellung gestartet | Immer auf BAFA-Bestätigung warten — Vertrag unterschreiben = Beratungsbeginn! |
| Berater nicht BAFA-registriert | Vorher beim Berater bestätigen lassen |
| Verwendungsnachweis zu spät | 6-Monats-Frist im Kalender markieren |
| Steuernummer statt USt-IdNr. angegeben | Nur USt-IdNr. (falls vorhanden), nie die Steuernummer |
| Jungunternehmen ohne Informationsgespräch | Erst Regionalpartner, dann Antrag |
| Standardworkshop statt individueller Beratung | Muss individuell auf das Unternehmen zugeschnitten sein |
| De-minimis-Grenze übersehen | Bestehende Beihilfen der letzten 3 Jahre prüfen (Grenze: 300.000 €) |
Kontakt BAFA
🌐 www.bafa.de/unternehmensberatung
✉️ unternehmensberatung@bafa.bund.de
📞 Mo–Fr, 10:00–14:00 Uhr
🏛️ Regionalpartner: IHK, HWK (Liste über BAFA-Website)
Dieser Leitfaden dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Stand: Juni 2025.
